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Up-to-date bei der Quellensteuer

Als Personalverantwortliche/r in einem Schweizer Unternehmen sind Sie dafür verantwortlich, die Quellensteuer für Ihre Mitarbeitenden – so weit diese quellensteuerpflichtig sind – korrekt abzurechnen und an die Steuerbehörden abzuliefern.

Die Quellensteuer wird direkt vom Einkommen abgezogen und ist vom Arbeitgeber an den Staat zu überweisen.

Quellensteuerpflichtig sind in der Schweiz:

  • Personen, die den steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, aber noch keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen oder
  • Personen, die für Ihre Einkünfte keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben (Grenzgänger, Wochenaufenthalter, Referenten, Sportler, Künstler etc.).

Auch wenn die Sache somit grundsätzlich einfach erscheint, gibt es doch immer wieder Knackpunkte und knifflige Fragen im Zusammenhang mit dieser Quellensteuer, mit der Einrichtung der Lohnarten usw. in den Lohnprogrammen und mit der Deklaration der Quellensteuer im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung. Zudem gibt es in diesem Bereich häufiger Revisionen, was für Lohnverantwortliche zu zusätzlichen Unsicherheiten führt.

Auf dieser Seite finden Sie als Lohnverantwortliche, Treuhänder, Berater und Arbeitgeber die besten Seminare und Kurse zur Quellenbesteuerung auf dem deutschschweizer Markt.

Grundlagen Quellensteuer für Lohnbuchhalter
Quellensteuern auf Arbeitseinkommen